AHV/ALV/IV- und EO-Beiträge
Arbeitgeber | Arbeitnehmer | Total | |
AHV/IV/EO | 5.125 % | 5.125 % | 10.25 % |
ALV | 1.10 % | 1.10 % | 2.20 % |
ALV-Solidaritätsbeitrag* | 0.50 % | 0.50 % | 1.00 % |
* Der ALV-Solidaritätsbeitrag wird nur auf Jahreslohn ab Fr. 148’200.- berechnet |
Geringfügige Einkommen
Die Grenze für geringfügige Einkommen beträgt Fr. 2’300.– Brutto-jahreslohn. Bis zu diesem Betrag werden die Beiträge nur auf Verlangen des Versicherten erhoben. Gleiches gilt für Einkommen aus selbständigem Nebenerwerb.
In Privathaushalten beschäftigte Personen sind in jedem Fall abzurechnen!