AHV/ALV/IV- und EO-Beiträge

Arbeitgeber Arbeitnehmer Total
AHV/IV/EO 5.125 % 5.125 % 10.25 %
ALV 1.10 % 1.10 % 2.20 %
ALV-Solidaritätsbeitrag*  0.50 % 0.50 % 1.00 %
* Der ALV-Solidaritätsbeitrag wird nur auf Jahreslohn ab Fr. 148’200.- berechnet

Geringfügige Einkommen

Die Grenze für geringfügige Einkommen beträgt Fr. 2’300.– Brutto-jahreslohn. Bis zu diesem Betrag  werden die Beiträge  nur auf Verlangen des Versicherten erhoben. Gleiches gilt für Einkommen aus selbständigem Nebenerwerb.

In Privathaushalten beschäftigte Personen sind in jedem Fall abzurechnen!