Die drei Säulen der Schweizer Sozialversicherungen

die wichtigsten Grenzwerte und Beiträge für Sie aufbereitet

AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge 2024

  Arbeitgeber Arbeitnehmer Total
AHV/IV/EO 5.30% 5.30% 10.60%
ALV
nur bis zu einem Jahreslohn von CHF 148’200.-
1.10% 1.10% 2.20%

 

Geringfügige Einkommen

Die Grenze für geringfügige Einkommen beträgt Fr. 2’300.– Bruttojahreslohn. Bis zu diesem Betrag  werden die Beiträge nur auf Verlangen des Versicherten erhoben. Gleiches gilt für Einkommen aus selbständigem Nebenerwerb.

In Privathaushalten beschäftigte Personen sind in jedem Fall abzurechnen!

BVG-Grenzwerte 2024

Minimaler Jahreslohn (Eintrittsschwelle) CHF 22’050.–
max. oblig. zu versichernder Jahreslohn
CHF 88’200.–
Koordinationsabzug CHF 25’725.–
Maximal koordinierter Lohn CHF 62’475.–
Minimaler koordinierter Lohn CHF   3’675.–

 

Für Fragen im Zusammenhang mit den Bestimmungen zum BVG stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Grenzbeträge Säule 3a für 2024

Maximaler Abzug für Personen
mit Pensionskasse
CHF   7’056.–
ohne Pensionskasse
20% des Erwerbseinkommens max. CHF 35’280.–

Bei Erwerbstätigkeit über das Rentenalter hinaus, kann der Bezug der Altersleistung um maximal 5 Jahre hinausgeschoben werden und es können während maximal 5 Jahren weiterhin Beiträge einbezahlt werden.