Die drei Säulen der Schweizer Sozialversicherungen
die wichtigsten Grenzwerte und Beiträge für Sie aufbereitet
AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge 2025
Arbeitgeber | Arbeitnehmer | Total | |
AHV/IV/EO | 5.30% | 5.30% | 10.60% |
ALV nur bis zu einem Jahreslohn von CHF 148’200.- |
1.10% | 1.10% | 2.20% |
Geringfügige Einkommen
Die Grenze für geringfügige Einkommen beträgt Fr. 2’500.– Bruttojahreslohn. Bis zu diesem Betrag werden die Beiträge nur auf Verlangen des Versicherten erhoben. Gleiches gilt für Einkommen aus selbständigem Nebenerwerb.
In Privathaushalten beschäftigte Personen sind in jedem Fall abzurechnen!

BVG-Grenzwerte 2025
Minimaler Jahreslohn (Eintrittsschwelle) | CHF 22’680.– |
max. oblig. zu versichernder Jahreslohn |
CHF 90’720.– |
Koordinationsabzug | CHF 26’460.– |
Maximal koordinierter Lohn | CHF 64’260.– |
Minimaler koordinierter Lohn | CHF 3’780.– |
Für Fragen im Zusammenhang mit den Bestimmungen zum BVG stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Grenzbeträge Säule 3a für 2025
Maximaler Abzug für Personen |
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mit Pensionskasse |
CHF 7’258.– |
ohne Pensionskasse |
20% des Erwerbseinkommens max. CHF 36’288.– |
Bei Erwerbstätigkeit über das Rentenalter hinaus, kann der Bezug der Altersleistung um maximal 5 Jahre hinausgeschoben werden und es können während maximal 5 Jahren weiterhin Beiträge einbezahlt werden.