Die drei Säulen der Schweizer Sozialversicherungen
die wichtigsten Grenzwerte und Beiträge für Sie aufbereitetAHV/IV/EO- und ALV-Beiträge 2024
Arbeitgeber | Arbeitnehmer | Total | |
AHV/IV/EO | 5.30% | 5.30% | 10.60% |
ALV nur bis zu einem Jahreslohn von CHF 148’200.- |
1.10% | 1.10% | 2.20% |
Geringfügige Einkommen
Die Grenze für geringfügige Einkommen beträgt Fr. 2’300.– Bruttojahreslohn. Bis zu diesem Betrag werden die Beiträge nur auf Verlangen des Versicherten erhoben. Gleiches gilt für Einkommen aus selbständigem Nebenerwerb.
In Privathaushalten beschäftigte Personen sind in jedem Fall abzurechnen!
BVG-Grenzwerte 2024
Minimaler Jahreslohn (Eintrittsschwelle) | CHF 22’050.– |
max. oblig. zu versichernder Jahreslohn |
CHF 88’200.– |
Koordinationsabzug | CHF 25’725.– |
Maximal koordinierter Lohn | CHF 62’475.– |
Minimaler koordinierter Lohn | CHF 3’675.– |
Für Fragen im Zusammenhang mit den Bestimmungen zum BVG stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Grenzbeträge Säule 3a für 2024
Maximaler Abzug für Personen |
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mit Pensionskasse |
CHF 7’056.– |
ohne Pensionskasse |
20% des Erwerbseinkommens max. CHF 35’280.– |
Bei Erwerbstätigkeit über das Rentenalter hinaus, kann der Bezug der Altersleistung um maximal 5 Jahre hinausgeschoben werden und es können während maximal 5 Jahren weiterhin Beiträge einbezahlt werden.